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Neue Brandschutzabschottungen für eine Kaserne


 

Brandschutz in einer Kaserne
Brandschutz in Kasernen

Installationsschächte und -kanäle müssen laut den gesetzlichen Brandschutzanforderungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen die der höchsten notwendigen Feuerwiderstandsklasse der von ihnen durchdrungenen raumabschließenden Bauteile entspricht. Das gleiche muss natürlich auch für die Abschlüsse der Öffnungen in den Schachtwänden gelten.

In diesem Kasernengebäude waren die in den stockwerkübergreifenden Schächten befindlichen Verteileranlagen lediglich durch einfache Revisionstüren aus Holz ohne Feuerwiderstand zum Flucht- und Rettungsweg hin abgeschottet. Im Falle eines Brandes im Schacht könnten sich Feuer und Rauch ungehindert  im Treppenhaus ausbreiten.

Bei einer Brandschutzbegehung wurde festgelegt, dass diese Türen gegen baurechtlich vorschriftengerechte Revisionsabschlüsse ausgetauscht werden müssen. Hierzu wurden die alten Holzverkleidungen entfernt, und durch Revisionstüren SECURUS RV-S-UPT90 ersetzt. Brennt es im Installationsschacht ist sichergestellt, dass die Flucht- und Rettungsweg für einen Zeitraum von mindestens 90 min. frei von Feuer und Rauch bleiben und genügend Zeit für geeignete Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen zur Verfügung steht.

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