Übereinstimmungserklärung
Beim Einsatz eines Bauproduktes sind Sie als die Montage ausführende Firma verpflichtet, dem Auftraggeber/Bauherrn eine schriftliche Übereinstimmungserklärung auszustellen, mit der Sie bestätigen, dass die Ausführung des Einbaus gemäß des zugrundeliegenden Verwendbarkeitsnachweises erfolgt ist und damit den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Hierfür bitte die entsprechende Vorlage auf Ihrem Firmenpapier ausdrucken, ausfüllen und an die zuständige Bauaufsichtsbehörde weiterleiten: