Anlagenschutz / Funktionserhalt
Bauliche Anlagen müssen „… so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben. Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung mit anderen Anlagen, Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben“ (MLAR 5.1.1. Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall). Die Prüfung des Funktionserhalts erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN 4102 Teil 12. Ziel ist es, im Falle eines Brandes außerhalb einer Verteilers oder Installationsschachtes eine Funktionsbeeinträchtigung der Anlagen zu verhindern.
Die Brandschutzgehäuse von EAS dienen zur Ummantelung von Verteilern für elektrische Leitungsanlagen. Sie verhindern den Durchtritt von Rauch und Feuer in das Gehäuseinnere über 30 bzw. 90 Minuten und führen den bauaufsichtlichen Nachweis darüber, dass die darin enthaltenen Anlagen über diesen Zeitraum geschützt sind. (Anlagenschutz)
Die bauaufsichtliche Zulassung für die Brandschutzgehäuse von EAS umfasst und bestätigt auch deren Eignung für den Einbau von sicherheitstechnischen Anlagen gemäß (M)LAR 5.3. (Funktionserhalt)
Funktionserhalt
Aus Kundengesprächen wissen wir, dass der Begriff „Funktionserhalt“ häufig missverstanden wird.
Der Begriff „Funktionserhalt“ bezieht sich nämlich ausschließlich auf bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen. Im Gegensatz zu normalen Elektroverteilungen reicht bei diesen Anlagen alleine die Unterbringung in einem für den Funktionserhalt geeignetem Brandschutzgehäuse nicht aus. Hier fordert der Gesetzgeber zusätzlich den Nachweis in einer Kombinationsprüfung der einzubauenden Anlage mit dem Gehäuse.
Der Nachweis für eine solche Prüfung ist zwingend zu erbringen und kann nicht durch andere Maßnahmen ersetzt werden. So ist z.B. die Bestätigung des Funktionserhalts basierend auf einer Berechnung oder einer Ableitung der Anlagenbrandlast nicht zulässig. Entsprechende Angebote sollten in jedem Fall kritisch hinterfragt werden.
Wie gehen Sie also als Kunde vor?
Definieren Sie zunächst Ihre Anforderung hinsichtlich Anlagenart/Schutzziel und nehmen Sie anschließend Kontakt zum entsprechenden Spezialisten auf:
Mit unseren SECURUS Brandschutzgehäusen stellen wir den Herstellern sicherheitstechnischer Anlagen ein für den beschriebenen Anwendungsbereich bauaufsichtlich geprüftes und zertifiziertes System aus Wand- und Standschränken mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 bzw. 90 Minuten zur Verfügung.
Nach Bestückung der Brandschutzgehäuse mit den benötigten sicherheitstechnischen Komponenten führt der Anlagenhersteller die Prüfung zum Nachweis des Funktionserhalts in einer zertifizierten Materialprüfanstalt durch. Der Funktionserhalt für das Gesamtsystem aus entsprechend zugelassenem Brandschutzgehäuse und elektrischer Einbauten wird schließlich in einer aBG (allg.Bauartgenehmigung) bauaufsichtlich bestätigt und dokumentiert.
