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Anlagenschutz

 

Bauliche Anlagen müssen „… so beschaffen oder durch Bauteile abgetrennt sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben. Dieser Funktionserhalt muss bei möglicher Wechselwirkung mit anderen Anlagen, Einrichtungen oder deren Teilen gewährleistet bleiben“ (MLAR 5.1.1. Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall).  Die Prüfung des Funktionserhalts erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN 4102 Teil 12. Ziel ist es, im Falle eines Brandes außerhalb einer Verteilers oder Installationsschachtes eine Funktionsbeeinträchtigung der Anlagen zu verhindern.

 

EAS bietet ein geprüftes vorschriftengerechtes Gesamtsystem hinsichtlich Brandschutz und Elektrotechnik an, das sich flexibel auf das projektbezogene Schutzziel und die Gegebenheiten vor Ort anpasst: Unsere Brandschutzschränke (Standschränke oder zur Aufputz-Wandmontage) mit einer Feuerwiderstandsdauer von 30 bzw. 90 Minuten werden in Deutschland nach höchsten Qualitätsstandards konstruiert und gefertigt.

Schutzziel-2

Praxisbeispiel
 

Sicherheitsanlagen in der Technikzentrale eines Industriebetriebes

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten fordert der Gesetzgeber für die dort befindlichen Verteiler eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 90 min. Die Lösung von EAS: Einbau verschiedener SECURUS Brandschutzwand- und -standschränke aus mehrschichtiger feuerbeständiger Materialkombination in der Ausführung F90. Damit wurden sowohl die  Schutzziele des Brandschutzes als auch die elektrotechnischen Vorgaben eingehalten.

 

>>>Weitere Informationen zu unseren Brandschutzgehäusen

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