Schutzziele des vorbeugenden Brandschutzes
Die gesetzlichen Grundlagen
MBO § 14 „Brandschutz“
"Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind."
Die vom Gesetzgeber in §14 der MBO formulierten Schutzziele
· Vorbeugung
· Ausbreitung
· Rettung
· Löschung
bilden die Grundlage und die zentrale Richtlinie für sämtliche Maßnahmen im vorbeugenden Brandschutz. Dazu gehören die Anforderungen an Bauteile und Baustoffe gemäß Feuerwiderstandsklassen, die Sicherung der Flucht- und Rettungswege sowie die Einteilung von Gebäuden in Brandabschnitte.
Maßnahmen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes
Der vorbeugende Brandschutz konzentriert sich in erster Linie auf die Maßnahmen, die dazu beitragen, Brände möglichst ganz zu vermeiden, bzw. frühzeitig zu erkennen, ihre Ausbreitung zu verhindern und im Ernstfall Schäden zu minimieren.
So ist z.B. bei einem Brand in den in Schächten verlaufenden Leitungsanlagen sicherzustellen, dass die Flucht- und Rettungswege im Gebäude ausreichend lange frei bleiben, um wirksame Evakuierungs- und Löscharbeiten durchführen zu können. (Brandlastdämmung)
Genauso wichtig ist es aber auch, die sensiblen elektrotechnischen Anlagen zuverlässig vor Bränden zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie im Falle eines Brandes ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Anlagenschutz/Funktionserhalt).
Um Brandgefahren frühzeitig genug zu erkennen, kann eine Überwachung des Schaltschrankinnenraums zusätzliche Sicherheit bringen.
EAS bietet geprüfte und zertifizierte Brandschutzlösungen für diese Schutzziele
Es brennt im Schacht? Sorgen Sie dafür, dass die Flucht- und Rettungswege frei bleiben.
Sichern Sie die Funktion Ihrer sicherheitstechnischen Anlagen, auch im Falle eines Brandes.
Erkennen Sie Brandgefahren frühzeitig durch Überwachung Ihrer sensiblen Anlagentechnik.
Zugrundeliegende Regelwerke
Auf Rechtsgrundlage der MBO stellt die als Regelwerk in den jeweiligen Landesbauordnungen eingeführte (Muster-)LeitungsAnlagenRichtlinie (M)LAR die für den vorbeugenden Brandschutz zentrale Richtlinie zur Sicherung von Leitungsanlagen dar.
Die für den Brandschutz relevanten Abschnitte der MBO und der MLAR haben wir auf unserer Download-Seite für Sie zusammengefasst:
>>> Die gesetzlichen Grundlagen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes
Zum Einsehen der kompletten Regelwerke verweisen wir auf die entsprechenden Seiten des Deutschen Instituts für Bautechnik:
Musterbauordnung MBO
https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Rechtsgrundlagen/MBO.pdf
(Muster)Leitungsanlagenrichtlinie (M)LAR
https://www.dibt.de/fileadmin/dibt-website/Dokumente/Amtliche_Mitteilungen/2021_03.pdf
