Schutzziele für den baulichen Brandschutz
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen und in Schutzzielen formulierten Anforderungen an den baulichen Brandschutz zielen in erster Linie auf die Sicherheit für Mensch und Tier.
Bei einem Brand in einem Verteiler oder einem Schacht ist sicherzustellen, dass die Flucht- und Rettungswege ausreichend lange frei bleiben, um wirksame Evakuierungs- und Löscharbeiten durchführen zu können.
Genauso wichtig ist es, sicherheitsrelevante Anlagen (z.B. in Krankenhäusern, Kraftwerken, etc.) vor Feuer zu schützen und im Falle eines Brandes ausreichend lang funktionsfähig zu halten.
Der vorbeugende bauliche Brandschutz bietet hier feuerwiderstandsfähige Abschottungen und Einhausungen an, deren Ausführung durch die in der DIN 4012 formulierten Anforderungen bezüglich des Brandverhaltens von Baustoffen und Bauteilen vorgegeben sind.
Um eine Gefahr in und im Umfeld der Anlagentechnik frühzeitig genug zu erkennen, sodass sich ein Brand gar nicht erst entwickeln kann, gibt es im Rahmen der Brandfrühesterkennung eine Vielzahl von Möglichkeiten, um Ausfällen vorzubeugen und die Anlagenverfügbarkeit sicherzustellen.
>>> Zu den gesetzlichen Grundlagen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz
Es brennt im Schacht? Stellen Sie sicher, dass die Flucht- und Rettungswege frei bleiben.